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Seit gestern gilt die neue Corona-Verordnung für den Bereich Sport. Unter ihr sind die bisherigen drei Corona-Verordnungen zu Profi- und Spitzensport, Sportwettkämpfen und Sportstätten zusammengefasst. Unter anderem enthält sie weitere Lockerungen im Leistungssport, sodass auch wieder Sportwettkämpfe zulässig sind. Bis zum einschließlich 31. Juli dürfen 100 Athleten und Athletinnen sowie 100 Zuschauer und Zuschauerinnen teilnehmen. Dabei sind auch weiterhin die geltenden Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten zu beachten.  Ab dem 1. August bis zum einschließlich 31. Oktober sind sogar Wettkämpfe mit insgesamt bis zu 500 Athleten, Athletinnen, Zuschauer und Zuschauerinnen wieder möglich.

In diesem Zusammenhang schreiten wir auch mit der Planung von Wettkämpfen für dieses Jahr weiter fort. Dementsprechend freuen wir uns darauf, euch bald entsprechende Informationen zu den Wettkämpfen mitteilen zu können.

Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung ist unter folgendem Link abrufbar: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

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